Der "leidige" Maklerauftrag. |
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Wenn Sie sich also entschlossen haben, uns Ihr Objekt anzuvertrauen und auch wir denken, dass Ihre Immobilie verkaufbar ist, stellt sich nun die Frage, wie wir die Zusammenarbeit vertraglich regeln. |
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Der qualifizierte Alleinauftrag - Die Poleposition für Verkäufer, also Plan A: |
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Bei Immobiliengeschäften sehr gut beraten ist, wer einem leistungsfähigen Makler einen qualifizierten Alleinauftrag erteilt. Der Makler wird damit für eine bestimmte Zeit (meist 3-6 Monate) zu intensiver Arbeit verpflichtet. |
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Die Auswahlmöglichkeiten, also Plan B: |
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Der einfache Auftrag: |
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Eine Vielzahl von Maklern: |
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Hier besteht die hohe Gefahr, dass Ihre Immobilie von mehreren Seiten "zu Tode angeboten" wird. Immer wieder sieht man die gleiche Immobilie im Anzeigenteil der gleichen Zeitung mehrmals, oft sogar zu unterschiedlichen Preisen. Das lässt weder Ihr Objekt noch Ihre Verkaufsabsicht als vertrauenswürdig erscheinen. Der Marktwert sinkt rapide. |
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Zum Schluss: Ihre Immobilie gilt bei Interessenten als unverkäuflich und kommt als "Superstar" ganz groß raus. Aber einen Notartermin wird es nicht geben. |
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Gar keinen Auftrag |
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Unsere Schlussbemerkung:
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Nur beim Alleinauftrag wird einem Verkäufer die volle und professionelle Verkaufslleistung gewährt! Hier ist der Makler verpflichtet, aktiv an den Immobilienmarkt zu gehen. |
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